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Ausländerbehörde Nürnberg

Inhaltsverzeichnis

Hier finden Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und weitere hilfreiche Informationen für die Ausländerbehörde Nürnberg – Bayern

Adresse: Einwohneramt Nürnberg, Hirschelgasse 32 (Allgemeine Ausländerangelegenheiten: Ebene 1 und Ebene 3), 90403 Nürnberg
Telefon: 0911 2314700
Webseite: www.nuernberg.de
Öffnungszeiten: siehe Webseite

Ausländerbehörde Stadt Nürnberg – Regensburger Straße

Иммиграционная служба Нюрнберга

Adresse: Ausländerbehörde Stadt Nürnberg, Regensburger Str. 231, 90478 Nürnberg
Telefon: 0911/231-0
Fax: 0911 231-5777, -5781
Webseite:
 www.nuernberg.de
Öffnungszeiten:
Nur mit Termin über das Service-Portal „Mein Nürnberg

Aufgaben der Ausländerbehörde Nürnberg

Die Ausländerbehörde Nürnberg ist zuständig für die Einwohner von Nürnberg und der dazugehörigen Ortschaften. Die Behörde ist die erste Adresse für Ausländer, die aus dem Ausland einreisen. Sie ist zuständig für die Erteilung oder Verweigerung von Aufenthaltstiteln nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes.

Ebenso ist das Ausländeramt verantwortlich für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung, Reiseausweisen und Duldungen für Ausländer. Die Ausländerbehörde arbeitet nach § 71 AufenthG und regelt verantwortlich alle Entscheidungen und Maßnahmen, die das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländern betreffen.

Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde erstreckt sich darüber hinaus auf zahlreiche weitere Aufgaben. Art und Dauer der Aufenthaltserlaubnis sind sehr unterschiedlich. Einige werden befristet, anderen wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert und eine Ausreiseerlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt.

Die Ausländerbehörden sind auch für Asylsuchende und Vertriebene zuständig. Sie entscheiden über Aufenthaltstitel und erteilen diese bei positivem Bescheid.

Sehen Sie hier im Überblick, wofür die Ausländerbehörden zuständig sind:

  • Flüchtlingshilfe
  • Sozialbetreuung
  • Integrationskurse
  • Organisation und Bewilligung der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland
  • Leistungsanspruch
  • Kostenübernahme und Krankenversorgung
  • Personenstandswesen
  • Verpflichtungserklärung
  • Unterbringungsmöglichkeiten
  • Register
  • Asylverfahren

Wie kann ich einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Einen Termin beim Ausländeramt Nürnberg erhalten Sie nur über das Service-Portal „Mein Nürnberg„. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie die Behörde besuchen.

Hinweis: Für Ämter und Behörden benötigen Sie die Dokumente oder Urkunden meist als beglaubigte Übersetzung*.

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Weitere Ausländerbehörden und Infos

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