Ausländer, die in Deutschland wohnen und arbeiten möchten, müssen sich zuvor an die Ausländerbehörde werden. Diese wird auch als Ausländeramt bezeichnet. Für jedes Bundesland ist eine eigene Behörde tätig. Je nachdem, aus welchem Land Sie nach nach Deutschland einreisen möchten, wird ein Visum benötigt. Dieses kann ebenfalls bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Finden Sie die zuständige Ausländerbehörde
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Adressen, Kontaktdaten, Telefonnummern und Öffnungszeiten sowie weitere hilfreiche Informationen der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.
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- Ausländerbehörden in Baden-Württemberg
- Ausländerbehörden in Bayern
- Ausländerbehörden in Berlin
- Ausländerbehörden in Brandenburg
- Ausländerbehörden in Bremen
- Ausländerbehörden in Hamburg
- Ausländerbehörden in Hessen
- Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern
- Ausländerbehörden in Niedersachsen
- Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen
- Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz
- Ausländerbehörden im Saarland
- Ausländerbehörden in Sachsen
- Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt
- Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
- Ausländerbehörden in Thüringen
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen
In welchen Städten sind Ausländerbehörden vertreten?
Die Ausländerbehörde ist nach § 71 AufenthG tätig. Sie regelt verantwortungsvoll alle Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländern beziehen. Ob und wie Ausländer in der Bundesrepublik wohnen, arbeiten und integriert werden können, entscheidet die Ausländerbehörde. Jedes Bundesland organisiert die eigenen Behörden in den verschiedensten Städten. In jedem Landkreis oder kreisfreien Stadt befindet sich ein Ausländeramt.
Die Ausländerämter sind dafür zuständig, dass das Ausländerrecht entsprechend der Gesetzeslage vollzogen wird. In einigen Bundesländern verfügen auch kreisangehörige Städte ab einer gewissen Größe über ein eigenes Ausländeramt. Die Entscheidung, welche Städte über eine eigene Ausländerbehörde verfügen, hängt von den Bundesländern ab.
Welche Aufgaben haben Ausländerbehörden?
Jeder Ausländer, der vom Ausland nach Deutschland einreist, um dort zu wohnen und zu arbeiten, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörde ist für einreisende Ausländer die erste Adresse. Sie ist dafür verantwortlich, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder versagt wird. Des Weiteren wird bei Bedarf eine Niederlassungserlaubnis entsprechend dem Aufenthaltsgesetz bezüglich des gewünschten Aufenthaltszwecks erteilt oder eine Ausweisung eingeleitet. Sollte den Anweisungen der Ausländerbehörde keine Folge geleistet werden, kann eine Abschiebung eingeleitet werden. Ausländerbehörden stellen nicht nur Aufenthaltstitel aus, sondern auch Passersatzpapiere, wenn diese benötigt werden.
Die Ausländerämter sind zudem für Asylsuchende und Vertriebene zuständig. Sie entscheiden über Aufenthaltsgestattungen und stellen diese bei positiver Entscheidung aus. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist dann für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Ebenso für die Ausstellung von Reiseausweisen und Duldungen für Ausländer. Die Entscheidung, ob die gesetzlichen Erfordernisse vorliegen, die einen Familiennachzug begründen, wird ebenfalls vom BAMF entschieden. Bei den erforderlichen Visaerteilungen sind die Ausländerbehörden beteiligt.
Die Verantwortlichkeit der Ausländerbehörde bezieht sich noch auf zahlreiche andere Aufgaben. Die Art und Länge der Aufenthaltstitel ist sehr unterschiedlich. Einige werden befristet, bei anderen wird die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt und /oder eine Ausreiseaufforderung entsprechend dem Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Die Klärung von Identitäten der Person ist notwendig, wenn eine Ausreisepflicht besteht. Diese und zahlreiche anderen Tätigkeiten werden vom Ausländeramt bearbeitet. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle Tätigkeiten, die in den Bereich der Ausländerbehörde fallen:
- Register
- Asylverfahren
- Flüchtlingshilfe
- Sozialbetreuung
- Integrationskurse
- Organisation und Bewilligung der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland
- Leistungsanspruch
- Kostenübernahme und Krankenversorgung
- Personenstandswesen
- Verpflichtungserklärung
- Unterbringungsmöglichkeiten
Wie kann ich einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren?
In der Regel können Sie telefonisch, über das Kontaktformular oder über das Serviceportal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren. In einigen Städten können Sie verschiedene Online-Formulare herunterladen, um wichtige Fragen vorab zu klären. Die Adresse und Öffnungszeiten können online eingesehen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente haben, bevor Sie die Behörde besuchen.
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Das Landesrecht regelt die örtliche Zuständigkeit für Ausländer
Das Bundesgesetz regelt für einen Ausländer nicht die örtliche Zuständigkeit. Für diese ist das ergänzende Landesrecht zuständig.
In der Regel ist der gewöhnliche Aufenthaltsort für Ihre örtliche Zuständigkeit verantwortlich.
So werden die Entscheidungen in den Ländern tatsächlich vollzogen
Entscheidet die BAMF Asylbescheide negativ und werden Entscheidungen getroffen, die aufenthaltsbeendend wirken, müssen diese zeitnah vollzogen werden. Für den Vollzug dieser Beschlüsse sind die Ausländerbehörden verantwortlich. Die rechtlichen Anforderungen, die für die Abschiebung der jeweiligen Ausländer notwendig sind, werden ebenfalls von der Ausländerbehörde begutachtet. Den Anforderungen entsprechende Flüge werden im Anschluss von den zuständigen Behörden angemeldet. Die betreffende Landespolizei steuert dann den tatsächlichen Vollzug.
Die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen stellen eine Ausnahme dar. Sie führen im Sinne von § 12 OBG den Status einer Sonderordnungsbehörde. Das bedeutet, dass die Ausländerbehörde in NRW nach § 62 AufenthG mithilfe spezieller Vollzugskräfte Haftmaßnahmen und Abschiebungen durchführen können. Sie sind nach § 113 Strafgesetzbuch wie Vollstreckungsbeamte und Polizeibeamte legitimiert und gesichert.
Möchten Ausländer, die sich ein Studenten-, Schengen- oder Besuchervisum wünschen nach Deutschland reisen, muss je nach Herkunftsland bei der zuständige Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Die Ausländerbehörde sichert sich mit der Verpflichtungserklärung vor Ausstellung von einem Visum ab, dass die Besucher oder deren Einlader während ihres Aufenthaltes in Deutschland verpflichtet sind, alle Kosten, die auf sie zukommen, selber zu tragen.