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Hier finden Sie alle Adressen, Kontaktinformationen und Öffnungszeiten der Ausländerbehörden oder auch Ausländerämter in Bayern.
Im Bundesland Bayern gibt es aktuell 92 Ausländerbehörden, die Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Angelegenheiten zur Verfügung stehen.
Übersicht der Ausländerbehörden in Bayern
Wählen Sie aus der Liste die Ausländerbehörde oder auch das Ausländeramt aus, welches Ihrem Wohnort am nächsten liegt.
- Aichach
- Altötting
- Amberg
- Ansbach
- Augsburg
- Bad Brückenau
- Bad Kissingen
- Bad Neustadt an der Saale
- Bad Reichenhall
- Bad Tölz
- Bamberg
- Bayreuth
- Bischofsheim in der Rhön
- Cham
- Coburg
- Dachau
- Deggendorf
- Dillingen an der Donau
- Dingolfing
- Donauwörth
- Ebersberg
- Eichstätt
- Erding
- Erlangen
- Erlangen-Höchstadt
- Forchheim
- Freising
- Freyung
- Friedrichshafen
- Fürstenfeldbruck
- Fürth
- Garmisch-Partenkirchen
- Germering
- Günzburg
- Haßfurt
- Hof
- Illertissen
- Ingolstadt
- Karlstadt
- Kaufbeuren
- Kelheim
- Kempten
- Kitzingen
- Kronach
- Kulmbach
- Landsberg am Lech
- Landshut
- Lauf an der Pegnitz
- Laufen
- Lichtenfels
- Lindau
- Marktoberdorf
- Memmingen
- Miesbach
- Mindelheim
- Mühldorf am Inn
- München
- Neu-Ulm
- Neuburg an der Donau
- Neumarkt i.d.OPf.
- Neustadt an der Aisch
- Neustadt an der Waldnaab
- Neustadt bei Coburg
- Nürnberg
- Obermaiselstein
- Ochsenfurt
- Passau
- Pfaffenhofen an der Ilm
- Pfarrkirchen
- Regensburg
- Rosenheim
- Roth
- Rothenburg ob der Tauber
- Schongau
- Schwabach
- Schwandorf
- Schweinfurt
- Sonthofen
- Staffelstein
- Starnberg
- Straubing
- Tirschenreuth
- Traunstein
- Unterschleißheim
- Waal
- Weiden in der Oberpfalz
- Weidenberg
- Weilheim
- Weißenburg
- Wunsiedel
- Würzburg
- Zirndorf
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen
Ausländerbehörden Bayern – Aufgaben und Zuständigkeit
Die Ausländerbehörde ist für einreisende Ausländer die erste Adresse. Sie ist zuständig für die Erteilung oder Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerämter sind dafür zuständig, dass das Ausländerrecht entsprechend der Gesetzeslage vollzogen wird. Außerdem sind sie für Asylsuchende und Vertriebene zuständig.
Das Ausländeramt entscheidet über Aufenthaltstitel und erteilt diese bei positivem Bescheid. Zusätzlich wird ggf. eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz im Hinblick auf den gewünschten Aufenthaltszweck erteilt oder eine Abschiebung eingeleitet.
Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde erstreckt sich darüber hinaus auf viele weitere Aufgaben. Art und Dauer der Aufenthaltserlaubnis sind sehr unterschiedlich. Einigen wird eine Befristung erteilt, anderen wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert und/oder eine Ausreiseerlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt.
Das Ausländeramt arbeitet nach § 71 AufenthG. Die Behörde regelt verantwortlich alle Entscheidungen und Maßnahmen, die das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländern betreffen.
Weitere Tätigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden fallen sind:
- Asylverfahren
- Flüchtlingshilfe
- Sozialbetreuung
- Integrationskurse
- Organisation und Bewilligung der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland
- Leistungsanspruch
- Kostenübernahme und Krankenversorgung
- Personenstandswesen
- Verpflichtungserklärung
- Unterbringungsmöglichkeiten
- Register
Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde
Generell können Sie telefonisch, über das Kontaktformular oder über das Serviceportal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren. In einigen Städten können Sie verschiedene Online-Formulare herunterladen, um wichtige Fragen vorab zu klären. Adresse und Öffnungszeiten können online eingesehen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie zur Ausländerbehörde gehen.
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