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Hier finden Sie alle Adressen, Kontaktinformationen und Öffnungszeiten der Ausländerbehörden oder auch Ausländerämter in Rheinland-Pfalz.
Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es aktuell 41 Ausländerbehörden, die Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Angelegenheiten zur Verfügung stehen.
Übersicht der Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz
Wählen Sie aus der Liste die Ausländerbehörde oder auch das Ausländeramt aus, welches Ihrem Wohnort am nächsten liegt.
- Altenkirchen
- Alzey
- Andernach
- Bad Berleburg
- Bad Dürkheim
- Bad Ems
- Bad Kreuznach
- Bad Marienberg
- Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Birkenfeld
- Bitburg
- Cochem
- Daun
- Frankenthal
- Germersheim
- Hermeskeil
- Kaiserslautern
- Kirchheimbolanden
- Koblenz
- Koblenz am Rhein
- Kusel
- Landau in der Pfalz
- Ludwigshafen
- Mainz
- Mayen
- Montabaur
- Nastätten
- Neustadt an der Weinstraße
- Neuwied
- Olpe
- Pirmasens
- Schifferstadt
- Schmallenberg
- Siegen
- Simmern
- Speyer
- Trier
- Weißenthurm
- Wittlich
- Worms
- Zweibrücken
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen
Ausländerbehörden Rheinland-Pfalz – Aufgaben und Zuständigkeit
Die Ausländerbehörde ist für einreisende Ausländer die erste Adresse. Sie ist zuständig für die Erteilung oder Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerämter sind dafür zuständig, dass das Ausländerrecht entsprechend der Gesetzeslage vollzogen wird. Außerdem sind sie für Asylsuchende und Vertriebene zuständig.
Das Ausländeramt entscheidet über Aufenthaltstitel und erteilt diese bei positivem Bescheid. Zusätzlich wird ggf. eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz im Hinblick auf den gewünschten Aufenthaltszweck erteilt oder eine Abschiebung eingeleitet.
Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde erstreckt sich darüber hinaus auf viele weitere Aufgaben. Art und Dauer der Aufenthaltserlaubnis sind sehr unterschiedlich. Einigen wird eine Befristung erteilt, anderen wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert und/oder eine Ausreiseerlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt.
Das Ausländeramt arbeitet nach § 71 AufenthG. Die Behörde regelt verantwortlich alle Entscheidungen und Maßnahmen, die das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländern betreffen.
Weitere Tätigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden fallen sind:
- Asylverfahren
- Flüchtlingshilfe
- Sozialbetreuung
- Integrationskurse
- Organisation und Bewilligung der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland
- Leistungsanspruch
- Kostenübernahme und Krankenversorgung
- Personenstandswesen
- Verpflichtungserklärung
- Unterbringungsmöglichkeiten
- Register
Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde
Generell können Sie telefonisch, über das Kontaktformular oder über das Serviceportal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren. In einigen Städten können Sie verschiedene Online-Formulare herunterladen, um wichtige Fragen vorab zu klären. Adresse und Öffnungszeiten können online eingesehen werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie zur Ausländerbehörde gehen.
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