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Ausländische Gäste, die über einen längeren Zeitraum von Verwandten oder Bekannten nach Deutschland eingeladen werden, müssen umfassend versichert sein. Damit dem Gastland kein finanzieller Schaden entsteht und die Einlader, die eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, nicht finanziell überfordert werden, benötigen Sie eine Reiseversicherung für ausländische Gäste. Unsere Empfehlung – Die Allianz Incoming Krankenversicherung* – Für Besucher aus dem Ausland.
Was ist eine Reiseversicherung für ausländische Gäste bzw. Incoming-Versicherung?
Sobald Gäste oder Besucher in die EU, in die Schengen-Staaten (Schweiz / Liechtenstein), explizit Deutschland reisen und eine Verpflichtungserklärung vorliegt, benötigen diese auch einen umfassenden Versicherungsschutz. Sie benötigen nicht nur eine Krankenversicherung, sondern zusätzlich auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Nur so können erhebliche Kosten und finanzielle Forderungen von Dritten ausgeschlossen werden.
Eine Reiseversicherung für ausländische Gäste ist relativ günstig. Je nach Angebot und Ausmaß der Kostenübernahme kostet die Versicherung pro Person nur ca. 1 Euro am Tag. Hierbei werden die Arztkosten, die nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung sowohl in Deutschland, wie auch in allen anderen EU-Ländern, inklusive Schweiz und Liechtenstein von der Versicherung übernommen. Ein Dokument, das den Abschluss ein Incoming-Versicherung belegt, sollte mit allen anderen Dokumenten der zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden.
Welche Leistungen sind bei einer Incoming Versicherung inklusive?
Alle Kosten, die von einer Reiseversicherung für ausländische Gäste ersetzt werden, müssen nachgewiesen und belegt werden. Versichert sind im Bereich Krankheiten und Unfall folgende Leistungen:
- Heilbehandlungen ambulanter Art in Arztpraxen
- Krankentransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus (und zurück, wenn keine stationäre Aufnahme erfolgt)
- stationäre Krankenhausbehandlungen ohne Wahlleistungen
- Anschlussbehandlungen an eine Krankenhausbehandlungen
- einfache Zahnfüllungen und schmerzstillende Zahnbehandlungen
- vorhandener Zahnersatz kann repariert werden
- medizinisch angeordnete Rücktransporte ins Heimatland
- bei einem Todesfall wird die Überführung samt Bestattungskosten bis zu einer vereinbarten Obergrenze von der Versicherung übernommen
Die Kosten für eine Incoming-Versicherung können variieren, da unterschiedliche Anbieter, zur Auswahl stehen. Eine Selbstbeteiligung pro Behandlungsfall ist nicht ausgeschlossen und wird bei Vertragsabschluss vertraglich bestätigt und abgesichert. Eine Reiseversicherung für ausländische Gäste kann nur bis zu einem bestimmten Lebensalter abgeschlossen werden.
Bei der Beantragung vom Versicherungsschutz wird ein Versicherungsschein von der jeweiligen Versicherung ausgestellt, der bei der Ausländerbehörde vorgelegt und den persönlichen Unterlagen zur Beantragung vom Visum beigelegt werden. Zusätzlich zur Krankenversicherung sind eine Privathaftpflicht, eine Unfallversicherung in der Versicherung enthalten. Es lohnt sich, die Angebote verschiedenster Versicherungsunternehmen, zu vergleichen.
Je nach Alter und Vorerkrankung kann die Höhe der Versicherungsprämie variieren. Damit die Incoming-Versicherung für den Versicherer möglichst risikolos abgeschlossen werden kann, müssen eventuelle Vorerkrankungen und andere persönliche Angaben im Antrag angegeben werden. Weiterreichend Behandlungen sind im Bereich der Vorerkrankungen in der Regel ausgeschlossen. Bei einer Incoming-Versicherung handelt es sich um eine solide Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, die die gröbsten Risiken abdeckt. Eine intensive ärztliche Behandlung bereits vorliegender Erkrankungen sind allerdings ausgeschlossen.
Bei einer Incoming Versicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die privat abgeschlossen werden muss. Die Statuten können unterschiedlich formuliert sein, entsprechen aber den Anforderungen und Vorgaben der Ausländerbehörde. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der ausgewählte Anbieter einer Incoming-Versicherung die richtige Wahl ist, sollten Sie sich vor Abschluss der Versicherung bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde noch einmal genau erkundigen. Nach einer positiven Antwort können Sie die Incoming-Versicherung Ihrer Wahl guten Gewissens abschließen.