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Wer gerade in Deutschland angekommen ist und über ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt, muss einige Behördengänge erledigen.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Innerhalb von zwei Wochen müssen sich zugezogene Gäste oder Drittstaatsangehörige beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts verpflichtend anmelden. Sie benötigen für die Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie entweder vom Vermieter oder bei den Freunden / Bekannten, bei denen Sie wohnen. Erst nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, wenn ein Meldeschein vorliegt, kann ein Bankkonto eröffnet werden.
Die Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt muss nicht nur erfolgen, wenn eine eigene Wohnung bezogen wird, sondern auch, wenn ein längerer Aufenthalt bei Freunden oder Bekannten in deren Wohnung geplant ist. Im Zuge der Anmeldung bekommen Sie eine Steueridentifikationsnummer.
Persönlicher Besuch bei der Ausländerbehörde
Nachdem Drittstaatsangehörige mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis einer deutschen Vertretung im Ausland in Deutschland angekommen sind, müssen sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde vorstellig werden.
Die Ausländerbehörde nimmt den Zweck es Aufenthaltes aus. Es kann nicht nur bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vor ihrem Ablauf durchgeführt werden, sondern auch die Beantragung von einem Aufenthaltstitel, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Anmeldung bei einer Krankenversicherung
Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis, evtl. mit einer Arbeitserlaubnis oder einem Aufenthaltstitel müssen in Deutschland verpflichtend gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Eine Anmeldung bei einer Krankenversicherung ist daher besonders wichtig.
Wer nur zu Besuch in Deutschland ist und über eine Reiseversicherung für ausländische Gäste verfügt, braucht sind nicht zusätzlich bei einer deutschen Krankenversicherung anzumelden.
Schule, Ausbildung und Studium
Kinder von Drittstaatsangehörigen können in Deutschland zahlreiche Bildungswege kostenlos in Anspruch nehmen. Informationstermine bei unterschiedlichen Schulen in der Region zeigen schnell auf, welche schulischen Möglichkeiten sich bieten.
Kinder von Drittstaatsangehörigen integrieren sich bedeutend besser in Deutschland, wenn sie möglichst schnell eine passende Schule aufsuchen und sich mit Gleichaltrigen anfreunden. Hinzu kommt, dass auch die Kinder von Drittstaatsangehörigen ab dem 6. Lebensjahr in Deutschland der Schulpflicht unterliegen und mindestens 9 Jahre eine Schule besuchen müssen.
Die nächsten wichtigen Schritte
Haben Sie erst einmal einen Meldeschein, sollten Sie möglichst schnell ein Bankkonto eröffnen. Achten Sie bei der Auswahl der Bank auf die Konditionen. Die monatlichen Gebühren können sehr unterschiedlich sein. Sammeln Sie Gebühreninformationen und vergleichen Sie diese mit Freunden und Bekannten, die gut Deutsch sprechen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.
Lassen Sie Ihren Führerschein überprüfen. In der Regel haben ausländische Führerscheine in Deutschland eine Gültigkeit von 6 Monaten. Beraten Sie sich umfassend, damit Sie eventuell schnellstmöglich einen deutschen Führerschein erlangen, wenn Sie diesen benötigen.
Hier ein Erklärvideo vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge