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Hier finden Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und weitere hilfreiche Informationen für die Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße – Rheinland-Pfalz
Adresse: Stadt Neustadt an der Weinstrasse, Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 855-0
Fax: 06321 855866
Webseite: www.neustadt.eu
Öffnungszeiten: siehe Webseite
Aufgaben der Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße
Die Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße ist zuständig für die Einwohner von Neustadt an der Weinstraße und der dazugehörigen Ortschaften. Die Behörde ist die erste Adresse für Ausländer, die aus dem Ausland einreisen. Sie ist zuständig für die Erteilung oder Verweigerung von Aufenthaltstiteln nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes.
Ebenso ist das Ausländeramt verantwortlich für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung, Reiseausweisen und Duldungen für Ausländer. Die Ausländerbehörde arbeitet nach § 71 AufenthG und regelt verantwortlich alle Entscheidungen und Maßnahmen, die das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländern betreffen.
Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde erstreckt sich darüber hinaus auf zahlreiche weitere Aufgaben. Art und Dauer der Aufenthaltserlaubnis sind sehr unterschiedlich. Einige werden befristet, anderen wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert und eine Ausreiseerlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt.
Die Ausländerbehörden sind auch für Asylsuchende und Vertriebene zuständig. Sie entscheiden über Aufenthaltstitel und erteilen diese bei positivem Bescheid.
Sehen Sie hier im Überblick, wofür die Ausländerbehörden zuständig sind:
- Flüchtlingshilfe
- Sozialbetreuung
- Integrationskurse
- Organisation und Bewilligung der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland
- Leistungsanspruch
- Kostenübernahme und Krankenversorgung
- Personenstandswesen
- Verpflichtungserklärung
- Unterbringungsmöglichkeiten
- Register
- Asylverfahren
Wie kann ich einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Die Ämter sind in der Regel persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online erreichbar. Adresse und Öffnungszeiten können online eingesehen werden. In einigen Städten können Sie über das Serviceportal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren und Online-Formulare herunterladen. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie die Behörde besuchen.
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