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Ausländerbehörde Cham

Inhaltsverzeichnis

Hier finden Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und weitere hilfreiche Informationen für die Ausländerbehörde Cham – Bayern

Adresse: Ausländerbehörde Landkreis Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham
Telefon: 09971 78-253
Fax: 09971 845-253
E-Mail: auslaenderbehoerde@lra.landkreis-cham.de
Webseite: www.landkreis-cham.de
Öffnungszeiten: siehe Webseite

Aufgaben der Ausländerbehörde Cham

Die Ausländerbehörde Cham ist zuständig für die Einwohner von Cham und der dazugehörigen Ortschaften. Die Behörde ist die erste Adresse für Ausländer, die aus dem Ausland einreisen. Sie ist zuständig für die Erteilung oder Verweigerung von Aufenthaltstiteln nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes.

Ebenso ist das Ausländeramt verantwortlich für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung, Reiseausweisen und Duldungen für Ausländer. Die Ausländerbehörde arbeitet nach § 71 AufenthG und regelt verantwortlich alle Entscheidungen und Maßnahmen, die das Pass- und Aufenthaltsrecht von Ausländern betreffen.

Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde erstreckt sich darüber hinaus auf zahlreiche weitere Aufgaben. Art und Dauer der Aufenthaltserlaubnis sind sehr unterschiedlich. Einige werden befristet, anderen wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert und eine Ausreiseerlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt.

Die Ausländerbehörden sind auch für Asylsuchende und Vertriebene zuständig. Sie entscheiden über Aufenthaltstitel und erteilen diese bei positivem Bescheid.

Sehen Sie hier im Überblick, wofür die Ausländerbehörden zuständig sind:

  • Flüchtlingshilfe
  • Sozialbetreuung
  • Integrationskurse
  • Organisation und Bewilligung der Einreise und dem Aufenthalt in Deutschland
  • Leistungsanspruch
  • Kostenübernahme und Krankenversorgung
  • Personenstandswesen
  • Verpflichtungserklärung
  • Unterbringungsmöglichkeiten
  • Register
  • Asylverfahren

Wie kann ich einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Die Ämter sind in der Regel persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online erreichbar. Adresse und Öffnungszeiten können online eingesehen werden. In einigen Städten können Sie über das Serviceportal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren und Online-Formulare herunterladen. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie die Behörde besuchen.

Hinweis: Für Ämter und Behörden benötigen Sie die Dokumente oder Urkunden meist als beglaubigte Übersetzung*.

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