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Jeder ausländische Staatsangehörige, der nicht in der Europäischen Union ansässig ist, braucht einen Aufenthaltstitel, um nach Deutschland einreisen, zu können. Je nach Art und Länge des gewünschten Aufenthaltes in Deutschland werden verschiedene Aufenthaltstitel benötigt. Es wird zwischen sieben unterschiedlichen Aufenthaltstiteln unterschieden.
Es macht einen Unterschied, ob Gäste aus dem Ausland Deutschland lediglich besuchen, oder dort arbeiten / studieren möchten. Wie die unterschiedlichen Aufenthaltstitel strukturiert und nutzbar sind, können Sie nachfolgend erfahren.
Wie wird ein Aufenthaltstitel beantragt?
Um einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen zu können, müssen die unterschiedlichsten Voraussetzungen erfüllt werden. Je nach Art des gewünschten Aufenthaltes in Deutschland müssen verschiedenste Nachweise erbracht werden. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Aufenthaltstitel beantragen, zu können:
- Antragsteller müssen einen gültigen Pass besitzen
- ein Online-Antrag für einen Aufenthaltstitel muss gestellt werden
- es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Lebensunterhalt sichergestellt werden kann
- eine klärende Darstellung von Staatsangehörigkeit und Identität muss vorliegen
- ein Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz muss vorliegen
- es darf kein Grund vorliegen, dass die deutschen Behörden ein Ausweisungsinteresse haben könnten
Folgende Aufenthaltstitel können in Deutschland beantragt werden:
Zu den befristeten Aufenthaltstiteln gehören:
- ICT Karte
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- mobile ICT-Karte
- Blaue Karte EU
Zu den unbefristeten Aufenthaltstiteln gehören:
- eine Erlaubnis für einen Daueraufenthalt in der EU
- eine Niederlassungserlaubnis
Was ist ein eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)?
Ein eAT ist ein elektronischer Aufenthaltstitel in Deutschland, der im Scheckkartenformat als Plastikkarte ausgestellt wird. Die Plastikkarte ist nicht nur mit einem biometrischen Lichtbild und persönlichen Daten, wie Name, Adresse, Fingerabdrücke, Staatsangehörigkeit, und Geburtsdatum versehen, sondern auch mit einem Chip als Speichermedium.
Auf diesem sind alle Auflagen (Nebenbestimmungen) gespeichert, wodurch eine Online-Ausweisfunktion beim eAT enthalten ist. Diese ermöglicht es, einfach und schnell kommerzielle Online-Dienstleistungen und Behördendienstleistungen, die über das Internet abrufbar sind, freiwillig zu nutzen. Ein Datendiebstahl oder -missbrauch ist nicht möglich. Der eAT hat bis auf wenige Ausnahme den Aufenthaltstitel in Papierform abgelöst.