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Möchten Sie visumspflichtige Gäste zu sich einladen, die selber nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügen, müssen Sie als Einlader eine Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde abgeben. In der Regel ist Ihre heimische Ausländerbehörde zuständig, wenn Ihr Besuch bei Ihnen wohnen soll.
Es handelt sich nach §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes um eine förmliche Verpflichtungserklärung. Ihr Besucher kann diese dann bei der Visastelle als Finanzierungsbeweis oder Einladung vorlegen, damit das notwendige Visum beantragt werden kann.
Die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung wird überflüssig, wenn die Kosten für die Hin- und Rückreise, wie auch für den Aufenthalt, vom Antragsteller des Visum selber getragen werden kann. In diesem Fall muss lediglich die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Diese kann vom deutschen Einlader in Form einer schriftlichen, formlosen Einladung, bestätigt werden.
Wird ein Visum für einen ausländischen Ehepartner / -partnerin von einem deutschen Staatsangehörigen beantragt, reicht die Heiratsurkunde im Original und in Kopie, in Kombination mit einer formlosen Einladung vom deutschen Ehepartner / -partnerin mit einer Passkopie aus.
Der Ablauf
Wer einen ausländischen Besucher zu sich einladen möchte, muss für diesen eine Verpflichtungserklärung abgeben, damit die Erteilung von einem Visum möglich ist. Um eine Verpflichtungserklärung bei der örtlichen Ausländerbehörde unterschreiben zu können, ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Es müssen eine Vielzahl von persönlichen Unterlagen im Original mitgebracht werden.
Welche Dokumente werden für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigt?
- ein gültiger, originaler Personalausweis oder Reisepass
- Vor- und Nachname des Besuchers, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Reisepass-Nr. und Adresse des Besuchers
- ein aktueller Gehaltsnachweis, bestehend aus einem aktuellen Rentenbescheid, einem Steuerbescheid (bei Selbstständigen), den letzten drei Abrechnungen / Rentenbescheid oder einer Bescheinigung vom Steuerberater, samt Berufsangabe
- Darstellung der Verwandtschaftsbeziehung zum eingeladenen Besucher, eventuelle Daten von Verwandten, die ebenfalls mit einreisen
- Angabe der Adresse, wo der Besucher während des Aufenthaltes wohnt
- gewünschter Beginn der Gültigkeit vom Visum
Die Kosten für eine Verpflichtungserklärung betragen in der Regel 29 Euro. Eine Verpflichtungserklärung ist nur dann wirksam und gültig, wenn ein gesicherter, monatlicher Geldeingang nachweisbar ist. Nicht nur ein gesicherter Lebensunterhalt muss nachgewiesen werden, sondern auch eine ausreichende Bonität.
Zusätzlich zum Einkommen in Deutschland kann eine auswärtige Botschaft noch ein Vermögen im Ausland bestätigen, damit ausreichend viel Kapital für die Erstellung einer Verpflichtungserklärung vorhanden ist. Die ausländischen Einkommen können dafür auch außerhalb der EU bestätigt werden.
Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?
Eine Verpflichtungserklärung hat eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten. Danach kann eine neue Verpflichtungserklärung ausgestellt werden, wenn der Bürge nachweisen kann, dass sich die persönlichen finanziellen Verhältnisse in den letzten 6 Monaten nicht negativ verändert haben.
Wer eine Verpflichtungserklärung für einen Gast übernehmen möchte, muss ausreichend viel verdienen. Reicht ein einzelnes Einkommen für die Übernahme einer Verpflichtungserklärung nicht aus, können Paare ihr Einkommen zusammenrechnen. Ein Mindestverdienst von 1470 Euro netto im Monat muss dargelegt werden können, damit eine Verpflichtungserklärung amtlich ausgestellt werden kann.
Reicht Ihr monatliches Einkommen nicht aus, können Sie ein Sperrkonto für Visazwecke bei einer Deutschen Bank eröffnen. Durch die Überweisung eines bestimmten Geldbetrages auf das vorgegebene Sperrkonto stellt der Betroffene sicher, dass er in dieser Zeit seinen Lebensunterhalt und sonstige Ausgaben selbst bestreiten kann.
Da eine Verpflichtungserklärung nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat, sollte nach der Abgabe direkt ein Visum vom Gast beantragt werden. Dauert die Visumserteilung länger als 6 Monate, muss eine neue Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Die Vordrucke zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung liegen bei der Ausländerbehörde aus.